Novellierte Leistungsbeurteilungsverordnung 50 LBVO-Novelle

Ausgangslage und Zielsetzung

Lehrer klatscht Schüler abSeit 1974 stellt die Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO) für alle Lehrpersonen die bundesweit gültige rechtliche Grundlage für die Feststellung und Beurteilung der Leistungen von Schülerinnen und Schülern in den unterschiedlichen Schularten und Unterrichtsgegenständen dar. Ziel ist es, die Basis der Leistungsbeurteilung konsistenter, klarer und nachvollziehbarer zu gestalten. Darüber hinaus – und darin liegt das primäre Anliegen – sollen aktuelle pädagogische Konzepte, wie insbesondere das Paradigma der Kompetenzorientierung, verstärkt berücksichtigt und verankert werden.

Vorteile der novellierten LBVO

Um das anfangs genannte Ziel zu erreichen, soll die LBVO zum einen neu strukturiert und zum anderen sprachlich und inhaltlich adaptiert werden. Vorgesehen sind folgende inhaltliche Anpassungen:

  • Definition zentraler Fachbegriffe als Basis für ein eindeutiges und einheitliches Verständnis
  • Neudefinition der Beurteilungsstufen (Noten), die sich an der Kompetenzorientierung ausrichtet und einen Kulturwandel im Beurteilungsverständnis auslöst
  • Verankerung einer beurteilungsfreien formativen Leistungsrückmeldung neben der summativen Leistungsbeurteilung, um individuelle Lernprozesse durch zielgerichtete und konstruktive Rückmeldung zu unterstützen
  • Betonung der Formenvielfalt der Leistungsfeststellung, um den unterschiedlichen Leistungspotenzialen der Schüler/innen bei der Beurteilung gerecht zu werden
  • Regelung von Ausgleichsmaßnahmen für ordentliche Schüler/innen mit Förderbedarf in Deutsch als Zweitsprache sowie für Schüler/innen mit Entwicklungsstörungen

Entwicklung der LBVO-Novelle mit breiter Beteiligung

Die Novelle der LBVO wird unter Einbindung von Fachexpertinnen und -experten aus der Praxis sowie von Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern der Pädagogischen Hochschulen unterstützt. Darüber hinaus wird ein wissenschaftlicher Beirat, bestehend aus Professorinnen und Professoren unterschiedlicher Universitäten, als Beratungsgremium den Entwicklungsprozess unterstützen. Ein regelmäßig stattfindender Austausch mit den Stakeholdern wird den Abstimmungs- und Kommunikationsprozess für das Gelingen einer akkordierten LBVO-Novelle vervollständigen.

Zeitplan

Auf dieser Website werden Sie laufend über die Entwicklungsschritte der LBVO-Novelle informiert.

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