FAQ

Allgemeines

Allgemeines

Was ist die Aufgabe von Lehrplänen?
Lehrpläne bilden den allgemein verbindlichen Rahmen für die tägliche Unterrichtsarbeit. Sie sind das Fundament schulischer Lehr- und Lernprozesse und beschreiben die inhaltlichen Schwerpunkte und Ziele eines Unterrichtsgegenstandes. Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist es, durch geeignete Planung und Gestaltung des Unterrichts, den Schülerinnen und Schülern die Erreichung der im Lehrplan vorgegebenen Ziele zu ermöglichen. Darüber hinaus bilden Lehrpläne den Bezugspunkt für die Entwicklung von Schulbüchern und anderen Bildungsmedien sowie für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern.
Was ist neu an den Lehrplänen?

Die wesentlichen Neuerungen umfassen:

  • Fokus auf die Entwicklung von fachlichen und überfachlichen Kompetenzen, die für eine selbstbestimmte und erfolgreiche Lebensgestaltung wesentlich sind
  • Stärkung zeitgemäßer Inhalte (Nachhaltigkeit, Informatische Bildung, Medienbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung etc.), mehr Freiräume für zukunftsorientierte Unterrichtsgestaltung
  • Einheitliche und aufeinander aufbauende Struktur der Lehrpläne
  • Neue Gegenstandsbezeichnungen, um inhaltliche sowie methodisch-didaktische Entwicklungen abzubilden
  • Lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand in der 3. und 4. Schulstufe (bisher: verbindliche Übung)
  • Digitale Grundbildung als Pflichtgegenstand in der Sekundarstufe I, Informatische Bildung als übergreifendes Thema in der Volksschule
Findet sich auch Bekanntes in den neuen Lehrplänen?
Sämtliche Lehrpläne im österreichischen Schulwesen beziehen sich auf § 6 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG). Da die gesetzliche Basis für Lehrpläne seit vielen Jahren gleichbleibend ist, findet sich in Gliederung und Aufbau sowie in der Handhabung, Bekanntes in den neuen Lehrplänen. In den Fachlehrplänen bleiben Inhalte erhalten, die sich bewährt haben. Gleichzeitig wurden Inhalte auf Basis der bereits bestehenden Themen und Schwerpunkte aktualisiert.
Auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen fußt die Entwicklung der neuen Lehrpläne?

Sowohl der Allgemeine Teil als auch die Fachlehrpläne wurden entlang des Konzepts der reflexiven Grundbildung entwickelt (Greiner, Ulrike et al. (2019): Reflexive Grundbildung bis zum Ende der Schulpflicht. Konzepte und Prozeduren im Fach. Münster: Waxmann). In diesem Konzept werden Kompetenzen so ausgewählt und beschrieben, dass sie auch auf die Reflexionsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern abzielen. Im Unterricht sollen selbstständiges Weiterlernen, kritische Urteilsfähigkeit und emotional-soziale Grundhaltungen gefördert werden.

Daneben bilden die 21st Century Skills eine wichtige Grundlage für die Lehrpläne. Das darin enthaltene 4K-Modell formuliert Kompetenzen, die für die Lernenden im 21. Jahrhundert von herausragender Bedeutung sind: Kommunikation, Kollaboration, Kreativität und kritisches Denken. Es wird deutlich, dass Lernen mehr ist als die individuelle Aneignung und Reproduktion von kognitiven Lerninhalten. Es ist ein aktiver Prozess, bei dem junge Menschen in die Lage versetzt werden, ihr Wissen und Können in Arbeitsgruppen zur Problemlösung anzuwenden.

Kompetenzorientierung

Was bedeutet Kompetenzorientierung in den Lehrplänen?

„Kompetenzen sind die bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, um die Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können (Weinert, Franz E. (Hg.) (2001): Leistungsmessungen in Schulen. Weinheim, Basel: Beltz Pädagogik, S. 27)."

Demnach bedeutet Kompetenzorientierung, den Unterricht systematisch auf den nachhaltigen Aufbau der angestrebten Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler auszurichten. Im Fokus steht der Lernprozess der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Diese Ausrichtung durchzieht alle Aspekte von Unterricht, von der langfristigen Planung über die Gestaltung von Lernsituationen und die Klassenführung bis zur Leistungsfeststellung und Rückmeldung an die Schülerinnen und Schüler.

Welche Bedeutung hat die Vermittlung von Wissensinhalten in kompetenzorientierten Lehrplänen?

Kompetenzen verbinden Wissen, Können und überlegtes Handeln. Die Vermittlung und Aneignung von Wissen ist folglich ein wesentlicher Bestandteil eines kompetenzorientierten Unterrichts. Im Fokus steht dabei die Anwendbarkeit des Wissens.

Welche Veränderungen gehen mit den neuen kompetenzorientierten Lehrplänen für Schule, Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler einher?

Die neuen Lehrpläne streben einen Schulalltag an, der vermehrt auf kollaborative, fächerübergreifende und projektorientierte Unterrichtsformen ausgerichtet ist. Das bedeutet, dass die Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern noch intensiviert wird. Auch die Rolle der Lehrerinnen und Lehrer ändert sich teilweise, da Lehrpersonen Schülerinnen und Schüler verstärkt in ihren Lernprozessen begleiten sollen. Die Schülerinnen und Schüler erfahren dadurch einen stärker individualisierten Unterricht, der auf ihre eigene Lebensrealität aufbaut und so zu einem selbstständigeren und lebenslangen Lernen beitragen soll.

Zusätzlich tragen die Lehrpläne zu einer größeren Transparenz im Schulalltag bei, da Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte einen klaren Einblick erhalten, welche Kompetenzen in einer bestimmten Schulstufe erworben werden sollen.

Gegenstandsbezeichnungen

Welche Unterrichtsgegenstände haben eine neue Gegenstandsbezeichnung erhalten?

Für die Volksschule, die Mittelschule und die AHS wurden bereits im BGBl. I Nr. 170/2021 etliche bisherige Gegenstandsbezeichnungen angepasst, um den inhaltlichen sowie methodisch-didaktischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Geänderte Gegenstandsbezeichnungen: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Deutsch, Geschichte und Politische Bildung, Erstsprachenunterricht, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Musik, Technik und Design sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung.

Ändern sich auch die Gegenstandsbezeichnungen in der Sekundarstufe II?

Ja, mit der SchOG-Novelle BGBl. 170/2021 wurden die Gegenstandsbezeichnungen für die gesamte AHS, also auch für die Oberstufe, angepasst.

Organisation

Wann und für welche Schulstufen werden die neuen Lehrpläne eingeführt?

Die neuen Lehrpläne werden für die Volksschule sowie für die Mittelschule und die AHS-Unterstufe inklusive Sonderformen eingeführt. Sie treten aufsteigend (1. und 5. Schulstufe bzw. in der Vorschulstufe) ab dem Schuljahr 2023/24 in Kraft.

Sind die neuen Lehrpläne öffentlich zugänglich?

Ja, die neuen Lehrpläne sind unter https://www.bmbwf.gv.at sowie im Rechtsinformationssystem des Bundes https://www.ris.bka.gv.at öffentlich zugänglich. (Status: in Begutachtung)

Wie erfolgt die Implementierung der Lehrpläne?

Lehrpläne sind laut § 6 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) verbindliche curriculare Vorgaben und haben Verordnungscharakter. Deren Implementierung wird auf unterschiedlichen Ebenen begleitet, darunter fallen u.a. Aus-, Fort- und Weiterbildung, Anpassung der Bildungsmedien, Info- und Begleitmaterialien. Dabei spielen verschiedene Akteure eine wichtige Rolle, darunter die Bildungsdirektionen, Schulqualitätsmanagerinnen und Schulqualitätsmanager, Schulleitungen sowie die Pädagogischen Hochschulen und Universitäten.

Wer war am Erarbeitungsprozess der neuen Lehrpläne beteiligt?

Die neuen Lehrpläne wurden in einem mehr als drei Jahre andauernden Prozess von über 100 Pädagoginnen und Pädagogen der betreffenden Schularten sowie zahlreichen wissenschaftlichen Expertinnen und Experten entwickelt. Auch Schülerinnen und Schüler bzw. deren offizielle Vertretungen leisteten durch ihre Anregungen einen wichtigen Beitrag. Die Lehrplan-Entwürfe wurden begleitend umfassenden Qualitätssicherungsschleifen unterzogen.

Begleitmaterialien

Wird es Kommentare zu den neuen Lehrplänen geben?

Ja, ergänzend zu den Fachlehrplänen für die Primarstufe und Sekundarstufe I werden Kommentare entwickelt. Diese werden sich primär an Lehrerinnen und Lehrer richten und sollen sie bei der Umsetzung der kompetenzorientierten Lehrpläne unterstützen.

Werden Bildungsmedien (u.a. Schulbücher) an die neuen Lehrpläne angepasst?

Ja, die Schulbuchverlage arbeiten bereits intensiv an Schulbüchern und anderen Bildungsmedien, die an die neuen Lehrpläne angepasst sind.

Aus-, Weiterbildung

Ausbildung

Was wird in der Aus-, Fort- und Weiterbildung unternommen, damit (zukünftige) Lehrpersonen mit den neuen Lehrplänen unterrichten können?

Universitäten und Pädagogische Hochschulen werden mit Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten dazu beitragen, Pädagoginnen und Pädagogen auf die Umsetzung der neuen Lehrpläne vorzubereiten und sie dabei unterstützen.

Wird für den Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ein neues Lehramtsstudium eingeführt?

Ja, Digitale Grundbildung soll ein Unterrichtsfach im Lehramtsstudium werden. Bis zur Entwicklung eines gemeinsam von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen eingerichteten Studiums, werden die Pädagog/inn/en über einen Hochschullehrgang in der Weiterbildung qualifiziert.

Allgemeiner Teil

Allgemein

Was sind die Inhalte des allgemeinen Teils und welche Bedeutung haben diese für die Unterrichtsgestaltung?

Das allgemeine Bildungsziel (erster Teil) bildet gemeinsam mit den Erwartungen an die Unterrichtsgestaltung, den Ausführungen zur Kompetenzorientierung (zweiter Teil), den allgemeinen didaktischen Grundsätzen (dritter Teil) und den übergreifenden Themen (vierter Teil) sowie dem organisatorischen Rahmen inklusive der Stundentafeln (fünfter und sechster Teil) die Grundlage für die Umsetzung der Lehrpläne.

Der allgemeine Teil umfasst die allgemeinen Zielsetzungen von Schule und Unterricht, den Rahmen, in dem Lehren und Lernen stattfinden soll sowie die Vorstellung, wie der Zugang zum kompetenzorientierten Lehren und Lernen erfolgen soll. Deshalb ist der allgemeine Teil für den Unterricht ebenso bedeutsam wie die Fachlehrpläne.

Was sind didaktische Grundsätze?

Lehrpläne konkretisieren die gesetzlich formulierte Aufgabe der Schule, u.a. indem sie didaktische Grundsätze für den Unterricht festlegen. Diese finden wir auf der Ebene der Unterrichtsgegenstände (fachspezifische didaktische Grundsätze) sowie – für alle Unterrichtsgegenstände und Unterrichtssettings geltend – im allgemeinen Teil als allgemeine didaktische Grundsätze: Grundsatz 1: Lehrerinnen und Lehrer nehmen Schülerinnen und Schüler individuell wahr und ermöglichen individuelle Lernprozesse.
Grundsatz 2: Lehrerinnen und Lehrer bieten einen digital unterstützen Unterricht und nutzen innovative Lern- und Lehrformate.
Grundsatz 3: Alle an der Unterrichtsorganisation beteiligten Personen kooperieren und ermöglichen einen inklusiven Unterricht an der Schule.
Grundsatz 4: Lehrerinnen und Lehrer planen den Unterricht sorgfältig und sorgen für eine kompetenzfördernde Lernumgebung.
Grundsatz 5: Lehrerinnen und Lehrer begleiten die Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler.
Grundsatz 6: Alle am Schulleben Beteiligten pflegen einen respektvollen Umgang miteinander.
Grundsatz 7: Sprachsensibler Fachunterricht findet in allen Unterrichtsgegenständen statt.
Grundsatz 8: Lehrerinnen und Lehrer geben im Lernprozess Rückmeldung und sorgen für eine transparente und kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung.

Übergreifende Themen

Was ist der Unterschied zwischen fachlichen und überfachlichen Kompetenzen sowie übergreifenden Themen und wie werden diese miteinander verknüpft?

"Mit der Verankerung der übergreifenden Themen (ehemals Unterrichtsprinzipien) in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können:

  • Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung
  • Entrepreneurship Education
  • Gesundheitsförderung
  • Informatische Bildung
  • Interkulturelle Bildung
  • Medienbildung
  • Politische Bildung
  • Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung
  • Sexualpädagogik
  • Sprachliche Bildung und Lesen
  • Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung
  • Verkehrs- und Mobilitätsbildung
  • Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung
Wie wird sprachliche Bildung in den Lehrplänen aufgegriffen?

Sprachliche Bildung ist im Rahmen des übergreifenden Themas Sprachliche Bildung und Lesen in den Unterrichtsgegenständen verankert. Darüber hinaus ist Grundsatz 7 der allgemeinen didaktischen Grundsätze dem sprachsensiblen Fachunterricht in allen Unterrichtsgegenständen gewidmet.

Wie ist Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in den Lehrplänen verankert?

Schule und Unterricht tragen dazu bei, dass junge Menschen befähigt werden, bei der Bewältigung von gesellschaftlichen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen eine aktive Rolle einzunehmen. Dazu gehört, dass Kompetenzen für eine nachhaltige Entwicklung angebahnt werden. Ein wesentlicher pädagogischer Bereich, der diesen Kompetenzerwerb unterstützt, stellt die Bildung für nachhaltige Entwicklung dar. In einer Vielzahl an Fachlehrplänen finden sich Themen wie Naturschutz, Nachhaltigkeit und Umwelt.

Um die Bildung für nachhaltige Entwicklung auch fächerübergreifend zu stärken, wurde das übergreifende Thema Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung in den Lehrplänen aufgenommen. Auch andere übergreifende Themen setzen Schwerpunkte im Bereich der nachhaltigen Entwicklung, darunter Entrepreneurship Education und Verkehrs- und Mobilitätsbildung.

Welche Rolle spielt Digitalisierung in den Lehrplänen?

Der kompetente Umgang mit Medien, Technologien, Informationen und Daten stellt eine wesentliche Voraussetzung für Bildung, Leben und Arbeit im 21. Jahrhundert dar. Durch die Einführung des neuen Pflichtgegenstandes Digitale Grundbildung in der Mittelschule und AHS-Unterstufe soll sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen erwerben. Darüber hinaus werden Informatische Bildung und Medienbildung als übergreifende Themen in den neuen Lehrplänen verankert. Außerdem wird im zweiten allgemeinen didaktischen Grundsatz (dritter Teil) die Relevanz von digital unterstützen Unterricht hervorgehoben.

Wie sind ästhetische Kompetenzen (u.a. musisch, literarisch, filmisch) in den Lehrplänen verankert?

Ästhetik und Kreativität sind sowohl in persönlichen als auch in sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebenszusammenhängen von großer Bedeutung. Deshalb zählt Kreativität neben Kommunikation, Kollaboration und kritischem Denken (4K-Modell) zu den Leitvorstellungen der neuen Lehrpläne und ist daher für alle Unterrichtsgegenstände von Relevanz. Besondere Verankerungen der kreativen und ästhetischen Kompetenzen finden sich nicht nur in den musisch-kreativen Unterrichtsgegenständen, sondern auch in anderen Fachlehrplänen.

Stundentafel

Gesamtwochenstundenzahl

Welchen Einfluss hat der neue Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung auf die Stundentafeln bzw. die Gesamtwochenstundenzahl?

Digitale Grundbildung wird künftig in der Mittelschule und der AHS-Unterstufe als zusätzlicher Pflichtgegenstand mit je einer Wochenstunde pro Schulstufe geführt. In den anderen Unterrichtsgegenständen gibt es keine Stundenreduktion. Daher erhöht sich die Gesamtwochenstundenzahl in den Regelformen von 120 auf 124.

Das Gleiche gilt für die Stundentafeln der (musikalischen, musischen, (ski-)sportlichen) Sonderformen, d.h. zu der erhöhten Gesamtwochenstundenzahl der Sonderformen kommen die Stunden des neuen Pflichtgegenstandes Digitale Grundbildung dazu. Auch in der Stundentafel der Sonderform MINT-Mittelschule, die ab dem Schuljahr 2022/23 als Schulversuch geführt wird, ist der neue Pflichtgegenstand bereits enthalten und ergänzt die erhöhte Stundentafel.

Schulautonomie

Wird es die bisher bekannten schulautonomen Möglichkeiten weiterhin geben?

Schulautonome Festlegungen sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im § 6 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) eine Aufgabe der schulpartnerschaftlichen Gremien (Schulforum, SGA). Daher kommt es zu keinen gravierenden Änderungen des schulautonomen Rahmens. Schulautonome Lehrplanbestimmungen finden sich künftig im fünften Teil des Lehrplans. Dieser Abschnitt und die Stundentafeln (sechster Teil) spielen zusammen. Sie müssen gemeinsam gelesen, verstanden und angewendet werden.

Wird es mit Einführung der neuen Lehrpläne auch mehr Freiheiten in der Stundenplangestaltung geben, um fächerverbindendes bzw. -übergreifendes Lernen zu fördern?

Die schulautonomen Möglichkeiten der Unterrichtsorganisation (Klassen- und Gruppenbildung, Unterrichtszeit, Blockungen, Zusammenlegen von Unterrichtsgegenständen etc.) bieten bereits jetzt weitreichende Freiräume, um neue Lernarrangements und bedarfsorientierte Angebote für Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Fächerverbindendes und -übergreifendes Lernen kann damit am Schulstandort gezielt gefördert werden.

Müssen bei Stundenreduzierung oder -erhöhung eines Pflichtgegenstandes Kompetenzbeschreibungen, didaktische Grundsätze etc. angeglichen werden, und wer ist für dieses Anpassung verantwortlich?

Ja, wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand im Vergleich zur subsidiären Stundentafel erhöht, sind jedenfalls die „Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff“ und gegebenenfalls die „Bildungs- und Lehraufgabe“ sowie die „Didaktischen Grundsätze“ entsprechend zu ergänzen. Wenn Unterrichtsgegenstände mit fächerübergreifendem Charakter geschaffen werden, kann es – um Stoffwiederholungen zu vermeiden – erforderlich sein, Teile aus bestehenden Unterrichtsgegenständen in diese Unterrichtsgegenstände zu verlagern. In den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind diese Verlagerungen auszuweisen. Zuständig dafür ist die Schule. Hier entsteht entsprechend den Ausführungen in § 6 (3) des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) ─ durch Beschluss seitens des Schulpartnerschaftsgremiums ─ eine Verordnung am Standort und diese ist der vorgesetzten Schulbehörde zur Kenntnis zu bringen.

Was ändert sich bei den autonomen Stundentafeln der Volksschule, Mittelschule und AHS-Unterstufe?

In der Volksschule wird die schulautonome Gestaltung der Stundentafel von insgesamt zwei auf insgesamt vier Wochenstunden erhöht und ermöglicht die Umsetzung von schulautonomen Schwerpunktsetzungen.

Die Systematik der autonomen Stundentafel der Mittelschule wird im Sinne der Durchlässigkeit – wie jene der AHS-Unterstufe – an die AHS-Oberstufe angepasst. Es erfolgt eine Angabe von Mindestjahreswochenstunden. Das bedeutet: Wenn eine Schule die autonome Stundentafel verwendet, dann muss sie in den jeweiligen Unterrichtsgegenständen mindestens die hier angegebene Anzahl an Gesamtwochenstunden anbieten. Sie kann diese natürlich auch erhöhen (auf das subsidiäre Ausmaß oder darüber hinaus). Die Fußnote 1 zu dieser Stundentafel eröffnet sogar Möglichkeiten der Unterschreitung der Mindestangaben. Besonderheiten: Digitale Grundbildung muss mit mindestens einer Wochenstunde pro Schulstufe geführt werden.

Können in einer Schulklasse Gruppen mit verschiedenen Stundentafeln gemeinsam unterrichtet werden (z.B. Gymnasium und Realgymnasium ab der 7. Schulstufe)?

In der Volksschule wird die schulautonome Gestaltung der Stundentafel von insgesamt zwei auf insgesamt vier Wochenstunden erhöht und ermöglicht die Umsetzung von schulautonomen Schwerpunktsetzungen.

Ja, das gemeinsame Unterrichten von Gruppen mit verschiedenen Stundentafeln ist möglich.

Fachlehrpläne

Allgemein

In welchem Intervall werden Lehrpläne hinsichtlich fachdidaktischer Erkenntnisse aktualisiert?

Lehrpläne versuchen immer, den aktuellsten Stand der Fachdidaktik aufzugreifen und abzubilden. Revisionen im Sinne von Erneuerungen erfolgen nicht nur mit großen Lehrplanreformen. Es können auch zwischendurch einzelne Fachlehrpläne überarbeitet und aktualisiert werden, wenn sich in fachdidaktischer Hinsicht Notwendigkeiten ergeben.

Wie sind die neuen Fachlehrpläne aufgebaut?

Die neuen Lehrpläne folgen einer einheitlichen Struktur und sind inhaltlich aufeinander abgestimmt. Damit erleichtern sie den Übergang zwischen Primarstufe und Sekundarstufe I. Struktur der Fachlehrpläne:

  • Bildungs- und Lehraufgabe
  • Didaktische Grundsätze
  • Zentrale fachliche Konzepte
  • Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche
  • Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff
Was sind zentrale fachliche Konzepte?

Zentrale fachliche Konzepte sind grundlegende Vorstellungen („Leitideen“) eines Unterrichtsgegenstandes, die für das fachliche Denken und Handeln prägend und strukturbildend sind. Sie bilden den Kern eines Unterrichtsgegenstandes und können immer wiederkehrend in unterschiedlichen Fallbeispielen bzw. Aufgaben eingebracht werden.

Wie hängen Kompetenzmodelle, -bereiche und -beschreibungen zusammen?

Kompetenzmodelle sind Modellvorstellungen über den Erwerb von fachlichen oder fächerübergreifenden Kompetenzen. Ausgehend von einem Kompetenzmodell werden durchlaufend für alle Schulstufen Kompetenzbereiche beschrieben. Diese stellen die Basis für die Formulierung von konkreten Kompetenzbeschreibungen dar. Kompetenzbeschreibungen geben wiederum an, welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler am Ende eines Unterrichtsjahres erworben haben sollen.

Was sind Anwendungsbereiche und wie verbindlich sind diese?

Anwendungsbereiche sind für den jeweiligen Unterrichtsgegenstand repräsentative, exemplarische handlungsorientierte Themenfelder, anhand derer Schülerinnen und Schüler Kompetenzen erwerben sollen. Die Anwendungsbereiche haben einen verbindlichen Charakter, d.h. sie müssen im Unterricht behandelt werden. Darüber hinaus können weitere Anwendungsbereiche von der Lehrperson selbst festgelegt werden.

Entsprechen die Kompetenzbeschreibungen in den Fachlehrplänen Mindeststandards? Falls ja, wie verbindlich sind diese?

Die Lehrpläne legen in den Kompetenzbeschreibungen verbindlich fest, was Schülerinnen und Schüler können sollen. In welchem Ausmaß Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen erwerben, wird im Rahmen der Leistungsbeurteilung festgestellt.

Inklusion

Inklusion

Wie nehmen die Lehrpläne Rücksicht auf Kinder mit besonderem Förderbedarf (hochbegabte Kinder, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf etc.)?

Schülerinnen und Schüler verfügen über unterschiedliches Vorwissen, sprachliche Vorkenntnisse, Vorerfahrungen, Interessen und Lernpräferenzen. Lehrerinnen und Lehrer kennen und nutzen geeignete pädagogische Diagnoseinstrumente, um diese Unterschiede zu erkennen und Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler entsprechend begleiten zu können. Schülerinnen und Schüler, die kognitiv sehr leistungsstark sind, werden durch individuelle Angebote im Rahmen der Begabungs- und Begabtenförderung unterstützt.

Im allgemeinen Teil des Lehrplans fokussieren insbesondere der erste und dritte allgemeine didaktische Grundsatz (dritter Teil) auf den Umgang mit den individuellen Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern.

Im organisatorischen Rahmen (fünfter Teil) wird auf inklusiven Unterricht und die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf eingegangen. Im Sinne einer gelingenden Inklusion arbeiten alle am Unterricht beteiligten Personen zusammen und wählen inklusive Settings, die auch im standortbezogenen Förderkonzept der Schule verankert sind. Dies beinhaltet auch die Anregung von Projekten, die dazu beitragen, Barrieren abzubauen und die Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler zu stärken.

ASO

Wird es einen eigenen Lehrplan für die Allgemeine Sonderschule (ASO-Lehrplan) geben?

Ja. Dieser orientiert sich an den Pflichtschullehrplänen und stellt Bezüge zu diesen her. Deshalb wird der Lehrplan für die Allgemeine Sonderschule nach Abschluss der Lehrplanarbeiten für die Volksschule, Mittelschule und AHS-Unterstufe in Angriff genommen. Für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen in den Bereichen Sinne, Motorik/Bewegung bzw. sozial-emotionale Entwicklung ist angedacht, Lehrplanzusätze zu erstellen.

DAZ

Inwiefern wird in den Lehrplänen Deutsch als Zweitsprache (DaZ) berücksichtigt?

Deutsch als Zweitsprache (DaZ) findet im Lehrplan eine besondere Berücksichtigung durch den eigenen Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache in der Primar- und Sekundarstufe I. Der Lehrplanzusatz ist die pädagogische Grundlage für die Differenzierung im Deutschunterricht bzw. die Umsetzung einer DaZ-Förderung (z.B. im Rahmen des verpflichtenden Förderunterrichts in Deutsch oder des Besonderen Förderunterrichts DaZ).

Ist es möglich jederzeit auf den Lehrplanzusatz DaZ bei Bedarf in Deutsch und anderen Unterrichtsgegenständen zurückzugreifen?

Die neuen Lehrpläne nehmen das übergreifende Thema Sprachliche Bildung und Lesen auf und verankern sprachsensiblen Unterricht als allgemeinen didaktischen Grundsatz. Alle Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet diese Aspekte in allen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen.

Im Sinne des sprachsensiblen Unterrichts kann der Lehrplanzusatz DaZ darüber hinaus herangezogen werden, wenn es bspw. um die Formulierung von Aufgabenstellungen sowie die Aufbereitung von Unterrichtsmaterialien geht.

Wer entscheidet, wie lange Schülerinnen und Schüler an den DaZ-Fördermaßnahmen teilnehmen?

Die Entscheidung, ab wann und wie lange diese Differenzierung bzw. Förderung notwendig ist, erfolgt auf Basis der pädagogischen Einschätzung der Lehrperson und ist von den Bedarfen der Schülerinnen und Schüler sowie den Rahmenbedingungen an der Schule abhängig. Im Idealfall werden die Ergebnisse einer Sprachstandsbeobachtung (Empfehlung: Instrument USB DaZ) für die Einschätzung der Lehrperson sowie die individuelle Förderplanung herangezogen.

Erstsprachenunterricht

Für wen ist der Erstsprachenunterricht vorgesehen?

Der Erstsprachenunterricht richtet sich an Schülerinnen und Schüler in Österreich, die mit anderen Erstsprachen als Deutsch bzw. zwei- oder mehrsprachig aufwachsen. Die im Erstsprachenunterricht vermittelte Sprache kann also eine Erstsprache, Alltags- oder Familiensprache für die Kinder und Jugendlichen darstellen. Die Teilnahmeberechtigung zum Erstsprachenunterricht ist nicht an Staatsbürgerschaft, Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsdauer der Schüler/innen in Österreich sowie ihre Deutschkompetenz geknüpft. (Siehe Rundschreiben Nr. 12/2014)

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